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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Die Minderjährigen und ihr Verteiler; war: G 26.2 - leichter Atemschutz - unter 18 | 21 Beiträge | ||
| Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 811118 | ||
| Datum | 12.08.2015 09:11 MSG-Nr: [ 811118 ] | 6869 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Daher geben die Unfallversicherungsträger ganz klar vor das nur ausgebildete Kräfte eingesetzt werden dürfen.Da gehe ich voll mit. Was das Alter der Kameraden angeht, verweise ich u.a. hierauf: Geschrieben von Soldatenlaufbahnverordnung § 8 Man darf sich für dieses Land als Minderjähriger erschießen lassen, man darf aber nicht vor Ort für die Gesellschaft unter Aufsicht einer gefahrengeneigten Tätigkeit nachgehen...Motorsport ist jedoch erlaubt, der Genuss von Alkohol, der Gebrauch von Schusswaffen zu Sportzwecken, ... ) In dem Zusammenhang erinnere ich an die erste Folge vom Kreisbrandmeister Felix Martin. | ||||
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