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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 811675 | ||
Datum | 28.08.2015 13:06 MSG-Nr: [ 811675 ] | 27812 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Holger S. Ja sie haben aber den selben Hintergrund! Im Prinzip schon. Während aber §35 StVO dem einzelnen FM bestimmte Sonderrechte zugesteht, ist dies bei den anderen beiden erstmal nicht der Fall. Bei den StVZO-Ausnahmen muss schon im Rahmen der Zulassung des jeweiligen Feuerwehrfahrzeuges eine entsprechende Ausnahme gestattet werden, bei der FeV-Regelung ist dies z.B. der Feuerwehrführerschein. In beiden Fällen also nichts, was einfach so mal schnell in einem Einsatz vom einzelnen FM direkt anzuwenden ist wie die Sonderrechte der StVO. Gruß, Michael | ||||
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