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RubrikSonstiges zurück
ThemaHausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten35 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waiblingen / BW814395
Datum01.12.2015 16:38      MSG-Nr: [ 814395 ]5491 x gelesen

Es geht sogar noch weiter. Wenn wir uns das Thema "Organtransporte" mal ansehen. Hier entscheidet garkeine Leitstelle, sondern es kommt ein Auftrag: "Fahre mit Sonderrechten das Organ XYZ von Stuttgart nach Dresden". Hier trifft die Entscheidung "höchste Eile geboten" ein Arzt oder eine ausgebildete Person einer PRIVATFIRMA. Teilweise werden auch "Entnahme-Teams" mit Sonderrechten von Dresden nach Stuttgart gefahren. Der Stuttgarter Fahrer fährt dann mit Sonderrechten nach Dresden, läd das Team ein und fährt mit Sonderrechten wieder nach Stuttgart (z.B. wenn kein Flugzeug mehr fliegt - den Einsatz bin ich selbst gefahren). Hier hat eben jemand anderes entschieden, dass es die Fahrt mit SoSi erfolgen muss weil höchste Eile geboten ist. Es muss nicht immer eine Leitstelle entscheiden und beauftragen. Dafür gibt es aber einen Vertrag zwischen dem Auftraggeber- und nehmer einer solchen Fahrt - allerdings nicht speziell über die Benutzung von SoSi, sondern lediglich, dass mit SoSi gefahren werden muss, wenn der Arzt das anordnet. Selsbtverständlich muss das eingesetzte KFZ dafür zugelassen sein und alle Voraussetzungen erfüllen.

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Geändert von Sebastian B. [01.12.15 16:41] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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