| Rubrik | Einsatz |
zurück
|
| Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? | 42 Beiträge |
| Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 819446 |
| Datum | 16.04.2016 20:24 MSG-Nr: [ 819446 ] | 6901 x gelesen |
In Bayern darf die Feuerwehr zwar Zeichen und Weisungen erteilen. Ob sich das so richtig rentiert...
Der Verstoß eines Fußgängers gegen Zeichen oder ein Haltgebot ist mit 5 im Bußgeldkatalog vorgesehen. Evtl. besteht noch die Möglichkeit dem Betroffenen Vorsatz zu unterstellen, dann wären wir bei 10 . Bei vorsätzlicher Begehungsweise werden Ahndungssätze nämlich generell verdoppelt.
Anders sieht es aus, wenn der Fußgänger gegen eine (Einzel-)Weisung verstößt, das wären dann sogar 20,- laut Bußgeldkatalog. Hier wird nämlich nicht zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern unterschieden. Zudem könnte man diskutieren, ob es hier noch die Möglichkeit gibt den Ahndungssatz wegen Vorsatz zu verdoppeln. Man könnte das hier aber so auslegen, dass ein Verstoß gegen die Einzelweisung nur Vorsätzlich möglich ist und eine weitere Verdoppelung nicht möglich ist.
Generell wäre es noch möglich den Ahndungssatz wegen Behinderung zu erhöhen. Unter Umständen gäbe es auch die Möglichkeit einen atypischen Fall anzunehmen, wenn aufgrund der Gesamtumstände nicht mehr von einem geringfügigen Verstoß ausgegangen werden kann. Dann könnten wir bis in den Anzeigenbereich kommen. Dagegen spricht allerdings, dass der Bußgelder gegen Fußgänger i.d.R. im Verwarnungsbereich bleiben sollten.
Dass die Polizei die Verstöße nur selten verfolgt kann ich gut verstehen. Bei uns in Bayern wird - zumindest auf dem Land - nur eine Streife da sein. Auch wenn die gerade wenig zu tun hat, solange Feuerwehr und Rettungsdienst am arbeiten sind, werden die einen Teufel tun und sich jetzt mit dem Kram binden.
Schönes Wochenende!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|