Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Dürfen wir noch - Puffer und offene Schaltreihe | 22 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 822179 |
Datum | 02.08.2016 17:23 MSG-Nr: [ 822179 ] | 6411 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Stefan L.So weit muss mann im Regelwerk garnicht gehen 1988/100:dRsim
unter 4 Seite 6 (zum leichteren Finden)
Das verbinden einer Trinkwasserversogung mit einer Nicht-Trinkwasserversorgung ist nur mit Freiemauslauf ( Puffer ) erlaubt.
Die DIN 1988-100:2011-08 interessiert mich aber überhaupt nicht, da ich als Feuerwehrmann nach Abschnitt 2 aufhöre zu lesen. Denn in Abschnitt 1 steht folgendes:
1 Anwendungsbereich Diese Norm legt in Verbindung mit DIN EN 1717 Anforderungen an den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen sowie an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen fest. Sie ergänzt DIN EN 1717 und trifft zusätzliche Festlegungen zu Planung und Ausführung von Trinkwasser-Installationen unter Berücksichtigung des deutschen technischen Regelwerkes.
Nun will ich aber keine Trinkwasser-Installation installieren sondern Löschwasser entnehmen. Und da greift nicht die DIN 1988-100:2011-08 Schutz des Trinkwasser, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW sondern die DIN 1988-600:2010-12 Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen; Technische Regel des DVGW. Diesen Verweis auf diese Norm finde ich in Abschnitt 2 "Normative Verweisungen", woraufhin man in ebendieser Norm unter Abschnitt 1 folgendes lesen kann:
1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt für die Planung, Bau, Betrieb, Änderung und Instandhaltung der Trinkwasser-Installation von der Anschlussstelle bis zur Löschwasserübergabestelle an die Feuerlösch- und Brandschutzanlage sowie von Über- und Unterflurhydrantensystemen auf Grundstücken im Anschluss an Trinkwasser-Installationen.
Geschrieben von Stefan L.Das verbinden einer Trinkwasserversogung mit einer Nicht-Trinkwasserversorgung ist nur mit Freiemauslauf ( Puffer ) erlaubt.
Das war falsch, ist falsch und wird auch falsch bleiben. Und "Stand der Technik" ist nunmal kein Systemtrenner nach EN 1717, weil ich diesen als Feuerwehr gar nicht kaufen kann in passender Ausführung. Entsprechend ist aktueller "Stand der Technik" aber sicherlich nicht "allgemein anerkannte Regel der Technik" ein redundantes System von Rückflußverhinderern in Standrohr (evtl 2-fach), Sammelstück und Tankfülleitung.
Geschrieben von Stefan L.Meine Erkenntnis aus dem Regelwerk ist das aufstellen eines Pufferes an jeder Einsatzstelle bei entnahme der Löschwassers aus dem Trinkwassernetzes eines Versorgers.
Dann mach, ich hindere dich nicht daran.
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| 01.08.2016 17:51 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein Faltbehälter oder Tankblase - Puffer und offene Schaltreihe |
| 02.08.2016 09:00 |
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Stef7an 7L., Treuchtlingen |
| 02.08.2016 17:23 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein | |