| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Einsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde | 71 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 823237 | ||
| Datum | 12.09.2016 23:26 MSG-Nr: [ 823237 ] | 4853 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian F. ich leite aus Art. 1 (Aufgaben der Gemeinde) des Bayerischen Feuerwehrgesetzes aber sicherlich nicht ab, dass es an Einsatzstellen nur eine Einsatzleitung gibt die bei der Feuerwehr liegt. Ein Satz der mir erst beim 2. Lesen einen möglichen Denkfehler offenbarte ? Ich schrieb das in den enspr. Gesetzten immer von ; Anwendungsbereich, Geltungsbereich, Aufgaben der XXXgesprochen wird. Wenn also der Einsatzgrund den Aufgaben der FW entspricht wird diese den EL stellen und unterstützende Einheiten ihm unterstellt. Nicht jeder Einsatz der FW entspricht primär unserem Aufgabenfeld, daher wäre es ein Fehler zu glauben das wir bei jedem FW-Einsatz automatisch den EL stelln. 1992 wurden wir für eine Amokfahrt mit Panzer alarmiert, ich glaube nicht das unsere Führung auch nur kurz überlegt hat die EL zu übernehmen, da waren wir klar nur eine Abschnittsleitung die in Absprache mit der Pol agierte. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|