News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert | 3 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824842 | ||
Datum | 13.11.2016 12:48 MSG-Nr: [ 824842 ] | 3181 x gelesen | ||
hallo, Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden: War bisher nur das unbefugte "Abhören" verboten, so fällt jetzt auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme" darunter. Die Änderung des TKG-"Abhörparagrafen " ist im "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) enthalten, das am 10. November 2016 in Kraft trat. ![]() ich bin jetzt mal gespannt wie sich die Rechtssprechung dann entwickelt ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|