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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht ![]() | 113 Beiträge | ||
Autor | Raou8l K8., Wuppertal / NRW | 830111 | ||
Datum | 15.05.2017 10:22 MSG-Nr: [ 830111 ] | 4501 x gelesen | ||
Hallo, § 117 OWiG Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. Das Martinshorn auf der Vorfahrtsberechtigten innerörtlichen Straße ist in der Nacht ohne weiteren Verkehr vermeidbar! Es gibt eben niemanden der mir ein "Wegerecht" einräumen muss! An Kreuzungen Ampeln und Co. sieht die Sache anders aus aber eben nicht ununterbrochen! Und es gibt eben doch genügend Einsätze die entweder die Voraussetzungen für BlauHorn nicht erfüllen bzw. genügend Situationen wo eben kein "Wegerecht" eingefordert werden muss da man lediglich "Sonderrechte" nutzt! MfG Raoul -Dies ist lediglich meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF !- | ||||
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