| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Pflicht Pflege Wartung PSA und feuerwehrtechnischem Gerät | 10 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830537 | ||
| Datum | 31.05.2017 13:12 MSG-Nr: [ 830537 ] | 2280 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Hubert K. Wo steht (für NRW) das der Feuerwehrangehörige zur Pflege und Wartung seiner persönlichen Schutzausrüstung und feuerwehrtechnischem Gerät verpflichtet ist? Im BHKG - NRW habe ich auf die Schnelle keinen Absatz zum Thema gefunden; für BaWü steht im FwG im § 14 ( Dienstpflichten ) Abs. 6: " Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet, [...] 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [31.05.17 13:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|