Rubrik | Einsatz |
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Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 834665 |
Datum | 31.10.2017 13:03 MSG-Nr: [ 834665 ] | 2196 x gelesen |
Infos: | 30.10.17 Feuerwehrmann verunfallt mit Privatauto an roter Ampel
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Also die meisten Erstattungssachen sind spätestens bei grobe Fahrlässigkeit raus, so sehe ich das hier.
Auch wäre es ein schlechtes Zeichen an andere Helfer und die Bevölkerung, dass man fahren kann wie man will.
Vorsatz war der Unfall sicherlich nicht. Das vorher gegangene schon.
Dein Beispiel reicht nicht ganz. Die rote Ampel sagt ganz klar stopp. Das wäre so wie wenn jemand dem Sägeführer sagt er soll aufhören, weil sich jemand unter ihm befindet und er trotzdem weiter sägt.
Sonderrechte sind kein Freibrief. Ankommen zählt.
Wie steht es so schön drin. " Sie dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn sie auch gewährt werden. Dies wurden sie offensichtlich nicht.
Wenn die Polizei hier kein Verfahren einleitet ignoriert sie geltendes recht. Sonderrecht sind kein Grund auf dem Weg zum Gerätehaus zu zerstören oder Personen zu verletzten. Wenn auch nicht vorsätzlich, sondern grob Fahrlässig und bei Missachtung der notwendigen Sorgfaltspflicht.
Ich muss wenn ich über rot fahre davon ausgehen, dass auch andere fahren.
Was wäre wenn statt dem Auto ein Kind bei Grün über die Ampel gegangen wäre?
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