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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 834698 | ||
| Datum | 01.11.2017 15:54 MSG-Nr: [ 834698 ] | 2274 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Henning K. Nun geht es bei den Sonderrechten aber nicht darum, seinen Lieblingsplatz zu sichern ;-) volle Zustimmung Aber es geht darum das die Freiwillige Feuerwehr so schnell wie möglich mit ausreichenden Kräften ausrücken kann. Da ist die Verkehrssituation für die anrückende Einsatzkräfte ein Faktor der die Ausrückezeiten sehr stark beeinflusst. Das muss bei Standortdiskussionen und Planungen berücksichtigt werden. Es sollte (meiner Ansicht nach muss) sichergestellt sein das Einsatzkräfte mit Privatfahrzeugen den Weg zur Feuerwehrhaus auch ohne rote Ampeln zu missachten so zurücklegen können das die Ausrückezeiten noch akzeptabel sind. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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