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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge | ||
Autor | Benj8ami8n H8., Velpke / Niedersachsen | 837101 | ||
Datum | 01.02.2018 10:09 MSG-Nr: [ 837101 ] | 3491 x gelesen | ||
Moin. Ich versteh hier die ganzen "Probleme" nicht. Wenn die Feuerwehr eines Ortes benötigt wird, dann wird sie (wie auch immer) von der Leitstelle alarmiert. Erfolgt kein Alarm (bei uns über DME) halte ich mich für gewöhnlich nicht im Feuerwehrhaus auf, sondern gehe meinen normalen Freizeitaktivitäten oder dem Beruf nach. Wie bekommt man denn überhaupt eventuelle Einsätze vom (Vollkasko verwöhnten) Mitbürger mit? Wer fährt denn ohne alarmiert zu werden zum Feuerwehrhaus? Das wäre ja so als wenn man auf Verdacht, in seiner Freizeit, zur Arbeit fährt falls dort unerwartet arbeit anfallen könnte. Gruß Benni Hustedt Alle von mir geschriebenen Texte, stellen nur meine persönliche Meinung dar. | ||||
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