Geschrieben von Daniel R.Rechungen schreiben, Rechnungen schreiben und nochmal Rechnungen schreiben. Das tut einem wirtschaftlich agierendem Unternehmen am meisten weh. Ich würde mir da aber eine Rechtsgrundlage wünschen, die auch entsprechende Rechnungssummen hervorruft. Die einen Faktor berücksichtigt als "Strafe" für den Falschalarm. Denn wenn ein Kostenersatz nach dem jeweiligen Brandschutzgesetz nur die tatsächliche Kostendeckung umfasst, muss das Unternehmen schon sehr auf der Kante stehen, um einen Kostenbescheid als Investitions-/ bzw. Wartungsanregung zu verstehen.
In RLP ist diesbezüglich gerade dieses Urteil aktuell, das vermutlich noch den ein oder anderen Sachbearbeiter zukünftig beschäftigen wird.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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