| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Grossbrand im Europapark | 50 Beiträge |
| Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839821 |
| Datum | 30.05.2018 09:03 MSG-Nr: [ 839821 ] | 3022 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Einsatzleitrechner
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Löschgruppenfahrzeug
1. Freiwillige Feuerwehr
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Drehleiter mit Korb
Geschrieben von Sebastian K.Ich habe Zweifel, ob eine Lage in dieser Größenordnung vom Kräfteansatz her komplett mit einer vorgeplanten AAO abgedeckt werden kann. Der Europapark als Sonderobjekt ist eine Variante, aber das sind zunächst auch mal 95ha mit zig Fahrgeschäften, Hallen, oder Hotels, die als Einzelobjekt für sich genommen schon Besonderheiten aufweisen dürften. Da wird eine Einsatzleitung irgendwann nicht mehr einfach die Stufe erhöhen (können), und der ELR spuckt vorgeplant weitere Einheiten aus,
Sehe ich auch so, aber die nächsten Alarmstufen bei einer Anforderung der Werkfeuerwehr bzw. der FF Rust sollten schon vorgeplant sein. Dazu dann Sonderheiten für Spezialaufgaben (Höhenrettung), die ja ggf. sogar durch Übungen besondere Objektkenntnisse haben.
Für eine Großschadenslage wird es keine vollständige Bereichsfolge der nachalarmierten Einheiten geben, völlig klar. Neben einer Einsatzreserve braucht man ja auch noch Einheiten für die Ablösung, da gibt es zu viele Unwägbarkeiten, die man nicht im voraus berücksichtigen kann.
Geschrieben von Sebastian K.Zur These der Reservenbildung: Ich halte es durchaus für sinnvoll, nah zur Schadenslage benachbarte Wehren als Reserve vorzusehen. Denn ausgehend davon, dass die Schadenslage eher im Mittelpunkt eines weiten feuerwehrfreien Gebietes liegen wird, macht es auch Sinn die Reserve ziemlich mittig vorzuhalten, und nicht am Rand. Landkreisgrenzen hin oder her.
Grundsätzlich ok, aber durch das Auslassen der unmittelbar benachbarten Wehren verlängert sich erst einmal die Hilfsfrist für das schon eingetretene Ereignis. Konkrete Gefahrenabwehr geht aber vor abstrakter Gefahrenabwehr. Größere Feuerwehren mit mehren Abteilungen wie Herbolzheim können (müssen) dann 1-2 LF zurücklassen; alternativ muss eine andere Einheit irgendwo im "feuerwehrfreien Bereich" in Bereitstellung gehen. Im ländlichen Raum sicher ungewöhnlicher als in der Großstadt, in der ggf. BF-Wachen von der FF besetzt werden. Im hiesigen Fall muss ja auch irgendwie eine fremde DLK organisiert werden...
Und ja, aus rechtlichen Gründen sind ggf. Landkreisgrenzen zu berücksichtigen. Hier ist im Zweifelsfall die Aufsichtsbehörde gefragt. Nachdem selbst das Innenministerium vor Ort war, wird ja der zuständige Bezirksbrandmeister nicht zuhause geblieben sein... und die beiden betroffenen KBMs können ja auch miteinander reden.
Gruß, Stefan
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