News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 841567 | ||
Datum | 29.07.2018 18:45 MSG-Nr: [ 841567 ] | 2160 x gelesen | ||
Hallo Florian, Geschrieben von Florian F. hast Du dafür mal ein Beispiel? Aus meiner Sicht hat die Polizei beim Brand VOR Eintreffen der Feuerwehr erst mal die gleichen Rechte wie wir (PAG Art. 2 (1) und Art 3). Missverständniss, beim Brand hat Sie natürlich die gleichen Rechte wie wir, mir gings es darum das die Feuerwehr bei Bränden/Unglücksfällen viel einfacher gewaltsam fremde Wohnungen betreten darf als die Polizei das bei gewissen Polizeilagen darf. Die brauchen da oft noch etwas Schriftkram davor. Bei uns von der Feuerwehr ist es oft leichter zu sagen wir dürfen da rein (oder nicht), der Polizist hat es bei seinen Polizeilagen da manchmal etwas schwerer. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|