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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Bei Brand: Wasserversorger droht Wasser abzudrehen | 25 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt | 857299 | ||
| Datum | 19.03.2020 12:24 MSG-Nr: [ 857299 ] | 2898 x gelesen | ||
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Geschrieben von Olaf W. Aber bei allem Recht: ... sieht es in Sachsen-Anhalt zumindest so aus: Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt §26 (4) Eigentümer und Besitzer von Fahrzeugen, Löschmitteln sowie anderer zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeigneter Geräte und Einrichtungen sind verpflichtet, diese auf Anforderung der Feuer-wehr zur Verfügung zu stellen. Das muss doch in anderen Bundesländern auch so (ähnlich) sein? Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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