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Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866808 |
Datum | 11.02.2021 09:56 MSG-Nr: [ 866808 ] | 1631 x gelesen |
Infos: | 27.12.20 Der neue mRNA Impfstoff, erklärt von Prof. Dr. Siegfried Görg
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Geschrieben von Robin B.Also mir ist bisher keine Kommune bekannt, wo man sich als Privatperson aus Gruppe I melden kann, dass man auf eine "Reste-Liste" kommt. Doch, gibts tlw. schon so, oder auf Umwegen. Ambulante Pflegedienste z.B. sind da gute Ansprechpartner.
Geschrieben von Robin B.Warum nicht beides aufstellen und transparent angehen? Weil Deutschland.
Wenn jemand von der (kommunalen) Liste 2 geimpft wird, der auch schon einen Termin der (Landes-) Liste 1 hat, müsste man so ein flexibles System haben, das der Landestermin nicht den nächsten Ausfall produziert. Und beim Land müsste man so flexibel sein, dass der von der Liste 2 dann auch einen Termin zur Zweitimpfung zwischen den Liste1-Zweitimpfungen bekommt.
Praktisch ist das kein Problem, u.a. auch weil durch Terminvergabehilfsangebote von Kommunen, Caritas, Landtagswahlkandidaten... inzwischen schon Leute auf der Liste 1 geben soll, die da mehrere Termine haben, und die Ausfälle dadurch (oder durch kurzfristige Krankheiten o.ä.) gibt es auch noch. Es wird konzeptionell was übrig bleiben, solange wie die Impfzentren laufen. Aber diese völlig normalen und mit Sicherheit zu erwartenden Überbleibsel mal in Konzepte packen, am besten deutschlandweit, transparent, förderalistisch... Vergiss es.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 27.12.2020 09:52 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.12.2020 12:03 |
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