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Kreisbrandmeister
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaHeiße Debatte um Leitungsposten: Verhältnis zwischen Feuerwehr und Politik offenbar gestört12 Beiträge
AutorMari8o D8., Nettetal / NRW868007
Datum23.03.2021 08:18      MSG-Nr: [ 868007 ]1615 x gelesen

Geschrieben von Martin D. In der Regel wird durch den KBM eine Anhörung statt finden.

Diese Regel hat sich mit dem BHKG geändert. Dort steht:
§ 11
Leitung der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Der Rat bestellt auf Vorschlag der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde, eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (stellvertretende Leiterin der Feuerwehr, stellvertretender Leiter der Feuerwehr).

Ob das jetzt wirklich durchdacht ist, was da steht, das lasse ich mal offen.

Grüße vom Niederrhein

Mario

Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

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