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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 877259 | ||
Datum | 27.06.2022 13:00 MSG-Nr: [ 877259 ] | 2407 x gelesen | ||
Hier ist der SchwaBo mal wieder recht ungenau unterwegs. Oder ich verstehe das nicht eindeutig. Es hieß ja, trotz nachgewiesener Einsatzfahrt. Das klingt für mich so, dass die Behörde hier schon einen Nachweis erhalten hat und trotzdem noch weiter nachhakt. Könnte also theoretisch auch sein: Anhörungsbogen kam, Rückmeldung war nur: Einsatzfahrt + Hinweis auf die Einsatznummer und nun will die Behörde trotzdem wissen, wer hier genau gefahren ist... Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | ||||
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