| Rubrik | Einsatz |
zurück
|
| Thema | Waldbrand in Sachsen: Verbotenes Feuerwehrauto aus Falkenberg rettet Leben | 21 Beiträge |
| Autor | Math8ias8 B.8, Bad Liebenwerda / Brandenburg | 877978 |
| Datum | 29.07.2022 10:28 MSG-Nr: [ 877978 ] | 1854 x gelesen |
In Brandenburg regelt dies ein Runderlass:
Technische Abnahme von Neufahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes vor Übergabe an die Träger (Runderlass III Nr. 15/1995)
Alle Einsatzfahrzeuge müssen vor der Indienststellung durch die Landesprüfstelle (LSTE) abgenommen werden, unabhängig von der verkehrsrechtlichen Abnahme. Die Landesprüfstelle nimmt die Fahrzeuge beim Aufbauhersteller ab und prüft die Erfüllung der für das entsprechende Fahrzeug geltenden Normen bzw. landesrechtlichen Regelungen und überprüft auch die feuerwehrspezifischen Sicherheitsanforderungen. Alle Einsatzfahrzeuge im Land werden außerdem aller zwei Jahre durch die LSTE wiederkehrend technisch überprüft, so dass durchaus ein großer Erfahrungsschatz bezüglich möglicher (vielleicht sogar herstellerspezifischer) Mängel vorhanden ist.
Werden bei der Abnahme schwere Mängel festgestellt, würde die Landesprüfstelle den Landkreis informieren. Der Landkreis fungiert im Brandschutz als Sonderaufsichtsbehörde über die Gemeinden und hat ein Weisungsrecht. Insofern gehe ich davon aus, dass die Nutzung des Fahrzeuges untersagt werden könnte. Soweit ist es bei uns glücklicherweise noch nicht eskaliert.
Im Runderlass ist auch das Prozedere bei gewünschten Normabweichungen oder für die Entwicklung von Sonderfahrzeugen beschrieben. Die LSTE berät auch im Vorfeld und überprüft sogar das Leistungsverzeichnis. Somit sind Probleme normalerweise vermeidbar.
Dass es nun zwischen der Landesprüfstelle und den Feuerwehren auch unterschiedliche Auffassungen zum Stand der Normung, den technischen Möglichkeiten, dem technisch und taktisch Sinnvollen und den örtlichen Bedarfen gibt, ist denke ich normal. Insbesondere wenn das Fahrzeug komplett selbst finanziert wird, teilweise durchaus kritisch durch die Gemeinden diskutiert.
Was die Formulierung im Zeitungsartikel angeht, ist das so nicht korrekt wiedergegeben. Das Fahrzeug ist verkehrsrechtlich abgenommen und zugelassen. Um die Zeit sinnvoll zu nutzen wurden bereits Einweisungen der Nutzer durchgeführt.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|