Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Ein Scherbenhaufen? Territoralverteidigung und gesellschaftliche Resilenz in Deutschland | 19 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 878274 |
Datum | 13.08.2022 11:46 MSG-Nr: [ 878274 ] | 686 x gelesen |
Geschrieben von Ingo z.Das ist so nicht richtig
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=876881
Doch das ist schon richtig.
Lese dir doch mal deine Quelle selbst durch.
Zitat aus deinem verlinkten Beitrag.
"Antwort
Der Bund ergänzt die Ausstattung der Länder für seine Aufgaben im Zivilschutz in
den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz ( CBRN-Schutz), Sanitätswesen und Be-
treuung mit der ergänzenden Ausstattung des Bundes ( gem. § 13 Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz - ZSKG),"
So schaut man sich das ZSKG an steht im ersten Paragraph.
Zitat:"(1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern."
Alles was der Bund darüber hinausmacht, macht er freiwillig, einen Anspruch daraus abzuleiten gibt es nicht.
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