Was hat es denn immer mit diesen Beförderungen auf sich, vor allem im freiwilligen Bereich. Wenn ich google, dann scheint es so, dass in Sachsen Funktionen und Dienstgrade verbunden sind. Ein Oberbrandinspektor ist also stellv. Kreisbrandmeister. Wer nicht stellv. Kreisbrandmeister ist, kann nicht Oberbrandinspektor werden, oder?
Wer spricht dann solche Beförderungen überhaupt aus?
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|