| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Hochwasserlage zu Weihnachten / Jahreswechsel 2024 | 67 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886420 |
| Datum | 03.01.2024 08:23 MSG-Nr: [ 886420 ] | 1831 x gelesen |
| Infos: | 05.01.24 Einsätze von Feuerwehren am Jahreswechsel 2023/2024 03.01.24 ZEIT: Hochwasserschutz - Hat Deutschland nichts gelernt? 27.12.23 ZEIT: Deutschland ist klitschnass 26.12.23 Feuerwehreinsätze an Weihnachten 2023
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Geschrieben von Bernhard D. Genau, man sollte die Zuständigkeiten schon kennen. Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt bei den Ländern.
Die Zuständigkeit für die grundsätzliche Aufgabenzuteilung, Finanzmittelbeschaffung und Finanzmittelverteilung liegt je nachdem beim Bund, den Ländern, dem Bund und den Länder, dem Bund und den Kommunen, oder auch mal den Ländern und den Kommunen, oder beim Bund und den Ländern und Kommunen, und ein bisschen manchmal auch bei Europa, Putin, dem Mond und dem Papst.
Die Zuständigkeit für einen zu oft zu lahmarschigen, ineffizienten Staat liegt überwiegend beim Föderalismus.
Und die Zuständigkeit, bei jedem Problem erstmal die Zuständigkeit der anderen zu finden, liegt natürlich bei den Zuständigen.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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Geändert von Sebastian K. [03.01.24 08:27] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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