hallo,
... Die Gesetzeslage ist eindeutig: Bei Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen darf nur im Einsatzfall Wasser ohne behördliche Genehmigung entnommen werden. Ein Zustand, der bei den Feuerwehren auf wenig Gegenliebe stößt. "Die aktuelle Rechtslage sieht eine Genehmigungspflicht für jede einzelne Saugstelle an natürlichen Gewässern vor. Das bedeutet unnötigen bürokratischen Aufwand für die Feuerwehren und wenig Flexibilität bei der Planung von Übungseinsätzen", ...
kopfschüttel
ich würde dann die Behörden mit Genehmigungsanträgen zusch...
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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