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Feuerwehrgesetz
RubrikÜbung zurück
ThemaÖsterreich: Wasserrecht verbietet Feuerwehren Übungen und Schulungen an Bächen8 Beiträge
AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg889055
Datum29.10.2024 15:23      MSG-Nr: [ 889055 ]485 x gelesen

Naja, dürfte wieder eher eine juristische Fachdiskussion sein, als ein tatsächliches Problem. Zumindest in BaWü.

Zudem haben wir in BaWü noch die Duldungspflichten der Grundstücksbesitzer in § 31 I, II FwG BW.

Wer in der Nähe eines Schadensereignisse über Wasservorräte verfügt, hat zu dulden, dass die Feuerwehr diese nutzt.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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