Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge ab 2021 | 16 Beiträge |
Autor | Bjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz | 890602 |
Datum | 06.06.2025 16:02 MSG-Nr: [ 890602 ] | 553 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Sorry, Could Not Resist - Entschuldigung, aber ich konnte nicht widerstehen
Geschrieben von Sebastian K.
Geschrieben von Jürgen M." jemand der viel verdient profitiert stark davon, jemand der wenig verdient provitiert weniger - ev. sogar gar nicht. "
Das ist ja generell auch der Nachteil an Steuern. Manche zahlen viel, manche zahlen weniger oder gar nix... ;)
Ich warte nur darauf, dass daraus dann FW-intern eine hochkomplizierte Berechnung wird um die Wertigkeit der Zeit des Einzelnen in der Feuerwehr noch zu berücksichtigen.
Denn der einfache FW-Mann, der grad mit Müh und Not seine 40h erreicht, nie bei Einsätzen dabei ist, am Wochenende des Tags der offenen Tür sich ganz abgemeldet hat, der soll genauso viel ansetzen können wie der Wehrführer der in Personalunion auch noch Kreisausbilder/Leiter Arbeitskreis Gefährdungsbeurteilung und Mitglied im Steuerungskreis Entwicklung der Feuerwehr VG ist?
Das kann ja nicht gerecht sein, daher muss hier ein "Engagementfaktor" berechnet werden, den die VG-Sachbearbeitung dann an das Finanzamt zu übermitteln hat - bis zum 31.03. des Jahres damit das Mitglied das dann bei der Steuererklärung ansetzen kann.
Am Besten wird dafür noch eine Verwaltungsvorschrift etabliert mit genügend Freiraum für örtliche Belange, sodass von VG zu VG es natürlich unterschiedliche Berechnungsmodelle gibt. Denn der Wehrleiter der 6 Einheiten VG kann ja gar nicht so viel arbeiten wie der einer 35 Dörfer VG.
Am Besten sollte der Städte- und Gemeindebund hier mal einen Arbeitskreis bilden und eine Uni mit der Erstellung eines Konzeptes beauftragen.
Und spätestens wenn dann noch die Gleichstellungsbeauftrage einen Sonder-Faktor für Frauen in der Feuerwehr fordert, werden wir wissen, wie einfach doch die Zeit vor einer gesonderten Steuerentlastung war.
SCNR,
Bjorn
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| 24.02.2018 21:10 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge: Feuerwehr & e.V. | |