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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge ab 202116 Beiträge
AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen890622
Datum08.06.2025 20:41      MSG-Nr: [ 890622 ]354 x gelesen

Geschrieben von Dirk S.Soweit würde ich es ja verstehen.
Dann will ich auch die Aufwendungen dafür von der Steuer absetzen. Da kommt, wie geschrieben der Spruch, dass es keine beruflich veranlassten Aufwendungen sind. Was denn nun?!


Das kannst du doch auch, diese werden aber nicht über die normalen Werbungskosten aus deinem Hauptberuf abgerechnet.

Nehmen wir als Beispiel den Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig. Dieser erhält entsprechend der aktuellen Satzung 380 Euro monatlich an Aufwandsentschädigung. Macht also jährlich 4.560 Euro.
Jetzt hat man die Möglichkeit von zwei möglichkeiten:
1. Die Aufwendungen übersteigen den Wert der Ehrenamtspauschale nicht (aktuell 840 Euro/a), somit kannst du pauschal 840 Euro abrechnen und erhälst somit steuerrechtlich 3.720 Euro Einkommen.
2. Deine Aufwendungen übersteigen den Wert der Ehrenamtspauschale; also du hast z.B. Aufwendungen von 2400 Euro, so kannst du diese vollständig anrechnen: Du hast 2.160 Euro steuerliches Einkommen.

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 24.02.2018 21:10 Stef7fen7 W.7, Elmstein Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge: Feuerwehr & e.V.
 21.12.2020 08:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 03.03.2021 21:44 Dirk7 S.7, Lindau
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 08.06.2025 14:00 Dirk7 S.7, Lindau
 08.06.2025 14:38 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
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