Hallo Tobias,
Geschrieben von ---Tobias--- Hier muss man sich auf Fragen was muss zwingend direkt aufgeschaltet sein und die FW sofort ausrücken.
Tja, wer muss sich das Fragen?
Leider werden BMAs auch immer mal wieder in Wohngebäuden (nach Umbauten/-nutzung) gefordert. Und da achten dann die Bewohner leider immer weniger darauf, dass Rauchentwicklungen durch Kochen vermieden wird.
Auch gerne Quelle von "Fehlalarmen", Schwimmbad/Sporthalle, heißes Duschen oder übermäßiger Gebrauch (auch mal absichtlich) von Deosprays. Des weiteren Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern.
Die Liste der Alarmierungsgründe, die ich in den letzten 30 Jahren (42 Dienstjahre, aber anfangs gab es kaum BMAs) erlebt habe ist lang und gefühlt war es in 80% der Fälle menschliches Versagen, weil schlecht geplant - Rauchmelder im Schnellimbiss eines Einkaufszentrum, Rauchmelder über einem Konvektomaten in einem Hotelbetrieb usw. - oder den Verursachern war es egal, was sie da gerade taten (siehe Deo gebrauch).
Aber auf diese o.g. Gegebenheiten müssten ja die Planer von BMAs achten, hier vermisse ich aber oft den Willen/oder das Können.
Und wenn die Anlage einmal abgenommen ist, wird es schwierig nachträgliche (oft teure) Änderungen, dem Betreiber aufs Auge zu drücken. An diesem Punkt muss eine klare (Gesetzgebung) Regelung erfolgen.
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|