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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BMA-Alarme - war: Frust bei Feuerwehr: ... | 12 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 890866 | ||
Datum | 10.07.2025 09:07 MSG-Nr: [ 890866 ] | 519 x gelesen | ||
Hallo Markus, ich glaube du machst dir das etwas zu einfach. Klar wird das Thema Gebührenbescheide und Gebührensatzung in vielen Kommunen steifmütterlich behandelt. Wie die Vorredner schon gesagt haben, muss man sich am Recht orientieren. Das Land Hessen hat z.B. eine Mustergebührensatzung. Diese wird regelmäßig überprüft und erneuert und gibt den rechtlichen Rahmen gut vor. Es gibt sogar eine Berechnungshilfe: Beispiel Gebührenhöhe einer Drehleiter 1. Die Jahresgesamtkosten einer für diese Stadt typischen Drehleiter betragen 98.140,67,91 Euro. Diese Aufwendungen setzen sich aus den zurechenbaren Gebäudekosten, der Abschreibung des Fahrzeugs, der angemessenen Eigenkapitalverzinsung und den Wartungskosten zusammen. 2. Da die Zahl der Einsätze bei einer Drehleiter in dieser Stadt bei unter 142,44 Einsätzen liegt, wird mit dem Teiler 142,88 gerechnet. Somit errechnen sich Stundenkosten in Höhe von 689,00 Euro je Stunde. 3. Von diesen 689,00 Euro je Stunde sind 20 Prozent in Abzug zu bringen, da berücksichtigt werden muss, dass die Kommune dazu verpflichtet ist, die Drehleiter vorzuhalten und diese auch Kosten verursachen würde, wenn kein Einsatz erfolgt. Somit betragen die korrigierten Aufwendungen pro Einsatzstunde 551,20 Euro. 4. Der errechnete Wert birgt die Gefahr, dass die abschreckende Gebührenhöhe die Bereitschaft, einen Brand zu melden, verringert. Daher erscheint eine Korrektur geboten. Eine Gebührenhöhe von 75,00 Euro je 15 Minuten hat sich als angemessen erwiesen. Wenn ich dann für einen BMA-Fehlalarm 30 Minuten annehme, also 2x 15 Minuten, dann kostet die DLK 150,00 . Dazu dann 45 für eine ELW 1 und 140 für ein HLF 20 + Personalkosten von 180 = 515 . Das kann man dann pauschalisieren und 550 machen. Wenn die BMA laut Landesvorgaben mit einem LZ beschickt werden muss, dann werden es 650 spitz, also vermutlich auch 650 pauschal. Mustergebührenordnung Hessen Wie es in Bayern ist, weiß ich nicht, wird aber ähnlich sein. Aber viele Gemeinden haben auch jahrelang viel zu hoch abgerechnet, weil eben nur die Beschaffungskosten runtergebrochen wurden und dann je angefangene Stunde gerechnet wurde. Da muss in der Verwaltung eben jemand sitzen der Ahnung hat und sich dem Thema annehmen. Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | ||||
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