News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBaWü: Altersgrenze bei Feuerwehr wird nicht angehoben7 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg891944
Datum05.12.2025 08:53      MSG-Nr: [ 891944 ]553 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Henning K.

Hier in NRW zum Beispiel hat man keine zahlenmäßig benannte Altersgrenze festgelegt, sondern übernimmt für das reguläre Ausscheiden aus der Einsatzabteilung einfach das reguläre Renteneintrittsalter nach dem SGB VI.


Das macht durchaus Sinn; warum soll ein 66-Jähriger der noch als Berufskraftfahrer arbeiten darf/muß, bei seiner FF kein FW-Fahrzeug mehr fahren dürfen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 04.12.2025 18:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.12.2025 22:28 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.12.2025 08:53 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 05.12.2025 14:29 Ingo7 z.7, Salzhausen
 06.12.2025 12:57 Mark7us 7G., Kochel am See
 05.12.2025 07:46 Mark7us 7G., Kochel am See
 05.12.2025 08:41 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

0.140


BaWü: Altersgrenze bei Feuerwehr wird nicht angehoben - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt