| Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 45 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 892010 |
| Datum | 10.12.2025 10:20 MSG-Nr: [ 892010 ] | 230 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Uwe M.DIN 14685
Ich bin jetzt endlich dazu gekommen, den entsprechenden Abschnitt der Norm (Teil 1, Stromerzeuger mit mindestens 5 kVA) herauszusuchen:
Geschrieben von DIN 14685-1, 2024-08-01
Der Stromerzeuger muss in der Schutzmaßnahme Schutztrennung mit Potentialausgleich nach DINVDE0100-410 (VDE0100-410):2018-10 ausgefuhrt sein. Fur die Anwendung von Schutztrennung mit mehr als einem Verbrauchsmittel sind die Anforderungen nach DINVDE0100-410 (VDE0100-410):2018-10, AbschnittC.3 einzuhalten. In der Bedienungsanleitung des Stromerzeugers muss eine ausreichende Erklarung fur den Anwender vorgesehen sein, welche Funktion der Potentialausgleichspunkt erfullt und wie mit diesem in der Anwendung umgegangen werden muss.
Es muss sichergestellt werden, dass bei Auftreten eines zweiten Fehlers die Abschaltung der betroffenen elektrischen Zweige innerhalb der vorgeschriebenen Zeit oder ein Sinken der Generatorausgangsspannung auf Werte 50V erfolgt. Dies erfordert eine Abstimmung der Überstromschutzschalter auf den strom des Generators unter Berucksichtigung der maximal anzuschließenden Impedanz der Fehlerschleife.
Bei Verwendung von Leitungsschutzschaltern mit angepasster Charakteristik muss diese deutlich zu kennzeichnen und in der Betriebsanleitung muss ein Hinweis fur den Austauschfall aufgenommen sein.
Zum sicheren Einhalten der Anforderungen im Fall eines Doppelkorperschlusses nach DINVDE0100-410 (VDE0100-410):2018-10 muss die maximale Leitungslange zwischen den Betriebsmitteln bei einem Kupfer-Leitungsquerschnitt von mindestens 2,5mm2 auf 100m begrenzt sein. Ein entsprechender Hinweis muss in die Betriebsanleitung aufgenommen sein. Der Stromerzeuger muss nach Abschnitt7, d) gekennzeichnet sein.
ANMERKUNG3 Die generelle Begrenzung auf 100m Leitungslange (Leitungsverteilernetz) wurde im Interesse der sicheren Handhabung in der Einsatzpraxis gewahlt.
Ich denke hier wird deutlich, dass die Impedanz (für Laien: der komplexwertige Widerstand) der Fehlerschleife ein wesentliches Kriterium für die Sicherheit beim doppelten Körperschluss (*) ist, und dass die Begrenzung der Leitungslänge dazu dient, die Länge der Fehlerschleife und damit über den Kupferquerschnitt ihre Impedanz zu begrernzen.
(*)
Achtung:
Die Sicherheit gibt es wirklich nur für den doppelten Körperschluss, also die leitfähige Verbindung eines aktiven Teils mit einem Gehäuse. Wenn einer oder beide Fehler ein freiliegendes aktives Teil ist, dass von einer Person oder der Erde berührt werden kann, dann besteht Lebensgefahr aber es erfolgt keine Abschaltung!
Deswegen ist es auch und besonders im IT-Netz wichtig, dass die Geräte aufmerksam sichtgeprüft und schadhafte Betriebsmittel nicht benutzt werden!
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