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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrzeugschlüssel aufbewahrung | 34 Beiträge | ||
Autor | Hend8rik8 B.8, Wuppertal / | 335131 | ||
Datum | 16.04.2006 20:33 MSG-Nr: [ 335131 ] | 16525 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Weege ch meine mal gehört zu haben das wenn ich in meinem Privat-Pkw den Schlüssel in einer Garage stecken lasse und ein Einbrecher entwendet das Fz dann, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Ja das ist richtig, aber du wirst bei deinem PKW auch nicht argumentieren können, dass du jeder Zeit möglichst schnell ausrücken (losfahren) musst. Geschrieben von Thomas Weege Und so könnte ja nun auch ein Rechtsverdreher ankommen und behaupten: Hätte die Fw die Schlüssel abgezogen, dann hätte der Einbrecher nicht das Fz klauen können und somit den entstandenen Sach- oder Personenschaden verusachen können. Das auch könnte passieren, aber wo tust du den Schlüssel für den Schlüsselschrank hin, bekommt jeder einen oder nur ausgewählte Personen(Was ist dann wenn grad keiner mit Schlüssel da ist). Denn steckenlassen oder sichtbar ins Büro legen geht ja auch nicht. Das ist wie den Schlüssel im LF lassen. ------------------------------- | ||||
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