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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Drehleiterausbildung war: DL in Deutschland? | 12 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / | 335318 | ||
Datum | 17.04.2006 14:06 MSG-Nr: [ 335318 ] | 5994 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Ole Unger Wenn man nun davon ausgeht, dass für Jedermann ein "Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge" notwendig ist, der einen Gabelstapler oder eine Ameise bewegen will, jeder 21-jährige FA mit FS C aber eine Drehleiter für über 500.000,-- ? fahren und bedienen darf, ohne eine vorherige Ausbildung genossen zu haben, so kann da etwas nicht stimmen. Hab ich noch nie verstanden, zumal es genau in dem Bereich schon einige SEHR böse Unfälle (auch bei großen Feuerwehren!) gegeben hat, über die keiner gern spricht... Bisher sind alle meine Versuche, das z.B. über die FUKén zu regeln leider gescheitert, weil die "Gummiwand" zu groß ist, will heißen, zwar kann man das Problem nicht verleugnen, aber man redet einfach allseits möglichst nicht drüber... Geschrieben von Jan Ole Unger In der DIN 14701 wurde zumindest eine Einweisung des Herstellers/Lieferers für das bedienende Personal gefordert. Diese Einweisung scheint aber mit Einführung der neuen Normen EN 14043 und 14044 weggefallen zu sein. Mal sehen, wie die Hersteller reagieren. Ob das in der DIN steht oder nicht, ist m.E. ziemlich egal, weil jeder Hersteller in Zeiten der Produkthaftung gut beraten ist, da selbst entsprechende Vorgaben zu machen. (Und m.W. machen die Großen genau das. Bleibt aber abzuwarten, wann das erste neue und preiswerte "Hubarbeitsgerät" in der Einsatzstelle liegt...) Geschrieben von Jan Ole Unger Es muss aber ein Umdenken bei den betroffenen nicht anbietenden LFS stattfinden, damit das Personal für Hubrettungsfahrzeuge qualifiziert und einheitlich ausgebildet werden kann. Dann kann man aber auch über Pflichtstunden für Maschinisten oder ähnliches nachdenken. Nein, das seh ich unabhängig voneinander! M.E. Pflichtstunden für die Erstausbildung und nachzuweisende jährliche Fortbildung! ----- | ||||
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