News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Atemschutzgeräteträger
Innenangriff
Feuerwehrdienstvorschrift
Löschgruppenfahrzeug
Funkgerät
Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, kurz Innenministerkonferenz.
Malteser Hilfsdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Technisches Hilfswerk
Deutsches Rotes Kreuz
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
RubrikAtemschutz zurück
ThemaErgänzungen zu UVV für AGT26 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / 336541
Datum25.04.2006 08:57      MSG-Nr: [ 336541 ]10763 x gelesen

Geschrieben von Peter SchmidNun im Einsatz hätte es den Sinn gemacht, dass ich meine AGT auf einem ruhigen Kanal habe und die Kommunikation nicht durch andere - vielfach auch unnötige - Gespräche gestört wird. Schliesslich ist der IA der sensibelste Bereich des Einsatzes, bei dem am meisten auf dem Spiel steht (u.a. das Leben meiner AGT).



schon, soweit die Theories des Atemschutzkanals...

Funktioniert nur bei sehr kleinen Lagen gut, wenns kritisch wird, muss diese Version versagen (vgl. unten Version 3).



Hab hier nochmal das entsprechende Kap. aus Atemschutz bzw. Einsatzstellenkommunikation (jeweils ab 1999!), Reihe www.einsatzpraxis.org, reingestellt:





1.4.4 Kommunikation [3]



Nach FwDV 7, 2002, MUSS jeder Trupp unter Atemschutz grundsätzlich ein Handsprechfunkgerät mitführen.



Grundsätzlich muß die Kommunikation im Vorfeld organisiert (Kanalverteilung, Funkrufnamen im 2 m-Band, Ausbildung, Zahl und Art der Geräte etc.) und ausgebildet sein. Dabei ist insbesondere auch besonderen Wert auf die richtige Sprech- und Sprachtechnik zu legen. Nach UNGERER, 1999, sollten unter Streß (dazu zählt in jedem Fall der schon rein körperlich sehr anstrengende Atemschutzeinsatz!) Sätze jeweils 8 ? 10 Wörter nicht überschreiten und von einer ca. zwei-sekündigen Redepause unterbrochen/getrennt sein, da sonst eine sichere Informationsverarbeitung unter Belastung nicht mehr gegeben ist.



Es muß gerade bei der Kommunikationsorganisation im 2 m-Band darauf geachtet werden, daß die Rufnamen eindeutig und unverwechselbar sowie leicht zu merken sind. Klartextnamen wie ?Hans?, ?Egon? etc. sind absolut ungeeignet. Funktionsbegriffe wie ?Gruppenführer?, ?Angriffstrupp?, ?Abschnittsleiter? sind alleine nur dann anzuwenden, wenn es davon nur einen an einer Einsatzstelle gibt (z.B. ?Einsatzleiter?, ?Organisatorischer Leiter Rettungsdienst?, ?Abschnittsleiter Dekon?) bzw. wenn diese mit dem Fahrzeug eindeutig verknüpft werden (?Gruppenführer 1/44/1 für 1. Trupp 1/44/1 kommen.?). Möglichkeiten gibt es z.B. über die Verwendung des Fahrzeugfunkrufnamens mit angehängter Zusatzziffer. Die ?1? und ?2? Ziffer sollten dabei immer für Fahrzeugführer bzw. Maschinist/Fahrer vorbehalten sein, weil dies dann auch für Truppfahrzeuge anwendbar ist. Mit ?Florentine Düsseldorf 1/44/1/1 für 1/44/1/3? ruft der erste Trupp den Fahrzeugführer. Eine Alternative ist die Verwendung von Zehnerschritten ?Florentine Düsseldorf 1/44/11 für 1/44/13? bzw. für das 2. LF entsprechend für den 1. bzw. 3. Trupp dann 21 bzw. 23 als ?Anhang?. (Vgl. hierzu auch REHBEIN, 2000.)

Die verwendeten Funkrufnamen im 2 m-Bereich sind zumindest je Feuerwehr, besser aber übergreifend einheitlich zu regeln.



Grundsätzlich stehen den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen im Großschadensfall bei Bedarf mehrere 2 m-Kanäle zur Verfügung. Eine Zuweisung von weiteren Kanälen und die Umschaltung während des Einsatzes ist und war zwar auch schon früher möglich, funktioniert aber mangels Erfahrung bzw. wegen der fehlenden Kenntnisse (z.B. auch nur: Wie schaltet man das Funkgerät um?) oder fehlender technischer Möglichkeiten (Wenigkanalgeräte) sehr schlecht oder überhaupt nicht.



Abb. 1.4.4/1: Verschiedene schaltbare bzw. programmierbare 2 m FuG bei der Feuerwehr Düsseldorf. Teilweise bereits mit Aufschriften für die Kanaltrennung. (Foto: Cimolino) [war Abb. 1.4.3/1]



Um eine effektive Einteilung der Kanäle für den Einsatzstellenfunk vornehmen zu können, muß die Kanalvergabe daher schon vor dem Einsatz klar sein. Den Einsatzkräften muß die Handhabung der Funkgeräte, hier insbesondere die Umschaltung auf andere Kanäle, in ?Fleisch und Blut? übergehen. Darüber hinaus müssen auch alle anderen Kommunikationsstrukturen klar und vorab geregelt sein, damit das übliche Kommunikationschaos an größeren Einsatzstellen zukünftig vermieden werden kann.



Feuerwehr-Notsignalanlagen (vgl. Ausschuß IuK des AK V der IMK, 05/1999) können auch in Verbindung mit 2 m-Funkgeräten genutzt werden.

Mit einigen Funkgeräten (z.B. GP 900 von Motorola) sind diese Einsatzmöglichkeiten heute schon optional verfügbar. Dazu zählt z.B. im Rahmen der Atemschutzüberwachung die Verwendung als Feuerwehr-Notsignalgerät bzw. Bewegungsmelder (vgl. Kap. 2.1.4). Auch hier ist zu beachten, daß die Auslösung des Bewegungsmelders das betreffende Funkgerät auf Senden schaltet und damit der Kanal praktisch blockiert ist. Nach Berichten aus den Feuerwehren hat sich das Verfahren aber bisher nicht bewährt!



Feuerwehr-Notsignalanlagen dürfen nicht auf dem Kanal betrieben werden, auf dem die eigentliche Einsatzstellenkommunikation stattfindet. Die parallele Verwendung der mitgeführten 2 m-FuG für die Kommunikation und die Feuerwehr-Notsignalanlage schließt sich praktisch aus . Deshalb ist auch die Verwendung von 2 m-Funkgeräten zur Datenübertragung (Telemetrie) für die Atemschutzüberwachung kritisch zu sehen. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn die Datensignale den Funkverkehr sicher nicht belasten UND der Funkverkehr die Datensignale nicht zerstört.





Grundsatz bei den Überlegungen für ein Einsatzstellen-Funkkonzept ist es daher, nicht nur einen, sondern mehrere Kanäle zu verwenden. Dies ist umso dringender, je mehr Aufgaben im 2 m-Band abgedeckt werden sollen (z.B. Telemetrie).



Bei die Erarbeitung eines Einsatzstellen-Funkkonzeptes stehen grundsätzlich vier Versionen zur Verfügung, im folgenden wird auf die wichtigsten Aspekte hingewiesen. (Vgl. CIMOLINO, Einsatzstellenkommunikation, 2000)





Version 1



Alle Einsatzkräfte funken auf einem Kanal, z.B. der Kanal 56.

Das ist bei den meisten Feuerwehren der jetzige Zustand. Bei Bedarf kann auf andere verfügbare Kanäle umgeschaltet werden.

Vorteile:

- Bei Normaleinsätzen muß keiner umschalten, alle sind auf einem Kanal erreichbar.

- Eine flexible Kanalbenutzung ist theoretisch möglich.

Nachteile:

- Alle funken auf einem Kanal.

- Der Funkkanal ist in der Regel überlastet.

- Die Einzelkanaltrennung erst an einer größeren Einsatzstelle anzuordnen und durchzuführen ist maximal aufwändig und praktisch nahezu unmöglich.

- Die zugewiesenen Kanäle müssen allen entsprechenden Einsatzkräften vor Ort bekannt sein bzw. erst bekannt gemacht werden.

- Eine Kanalumschaltung ist für bereits eingesetzte Atemschutztrupps schon aufgrund der beschränkten Sichtverhältnisse und der schlechten Handhabbarkeit der Funkgeräte mit vollständiger Schutzausrüstung (Handschuhe!) fast unmöglich.

- Die Umschaltung und Handhabung der Geräte muß geübt werden.

- Aus Erfahrung erfolgt daher in der Regel keine Kanaltrennung.

- Erfolgt doch eine Kanaltrennung, benötigt jeder in der ausgewählten Führungsebene (in der Regel die Zugführer) je zwei Funkgeräte.





Version 2



Alle Einsatzkräfte funken zunächst auf einem Kanal. Der Führungskanal (z.B. 50 W/O) wird grundsätzlich zusätzlich ab der Zugebene betrieben.

An der Einsatzstelle schalten die Einheiten des zweiten und der folgenden Abschnitte nach Vorgabe der Einsatzleitung auf bekannte Kanäle um.

Vorteile:

- Auf der Anfahrt sind alle Einsatzkräfte auf einem 2 m-Kanal zu erreichen.

- An der Einsatzstelle besteht Kanaltrennung, wenn die Einsatzleitung rechtzeitig und eindeutig allen betreffenden Einheiten Kanäle zuweist.

- Es erfolgt eine reale Entlastung des Einsatzstellenfunks.

Nachteile:

- Nahezu alle Funkgeräte müssen umgeschaltet werden.

- Nach aller Erfahrung ist eine einheitsübergreifende Kommunikation (d.h. auf der Anfahrt von Löschzug A zu Löschzug B) im 2 m-Band selten. Wenn doch eine benötigt wird, eignet sich dafür auch das 4 m-Band des Fahrzeugfunks, dies hat darüber hinaus den Vorteil, daß auch die Leitstelle und weitere evtl. noch anfahrende Kräfte z.B. Anfahrtshinweise mitbekommen.

- Der übergeordnete Führer bekommt nur die durch den Zugführer gefilterten Meldungen mit.

- Erfolgt doch eine Kanaltrennung, benötigt jeder in der ausgewählten Führungsebene (in der Regel die Zugführer) je zwei Funkgeräte.



Version 3



Alle Einsatzkräfte funken z.B. auf Kanal 56, nur ein Kanal ist separat. Dies kann entweder ein Führungskanal sein, oder in der anderen Variante ein sogenannter Atemschutzkanal.





Version 3.1 mit separatem Führungskanal

Vorteile:

- Eine reale Entlastung des Einsatzstellenfunks ist gegeben.

- Der Kanal der Führung ist getrennt, d.h. auf der Führungsebene kann von sicherer Kommunikation ausgegangen werden.

- Feste Kanalvorgaben, es muß keiner umschalten.

- Dies wäre eigentlich die beste Lösung für normale Einsätze (z.B. ?Feuer 1?) bis Zugstärke.

Nachteile:

- Jeder in der ausgewählten Führungsebene (i.d.R. Zugführer) muß mit zwei 2 m-Geräten arbeiten.

- Der übergeordnete Führer bekommt nur durch den Zugführer gefilterte Meldungen mit.

- An größeren Einsatzstellen bricht gerade bei den Einsatzkräften mit dem größten und wichtigsten Kommunikationsbedarf - den Angriffstrupps - der Funkverkehr zusammen, da alle anderen Einsatzkräfte - außer der Führung - auf einem Kanal senden.





Version 3.2 mit separatem Atemschutzkanal

Vorteile:

- Eine reale Entlastung des Einsatzstellenfunks ist gegeben.

- Der Kanal der Atemschutztrupps ist getrennt, d.h. bei Standardeinsätzen (z.B. Zimmerbrand) kann von sicherer Kommunikation ausgegangen werden.

- Feste Kanalvorgaben, es muß keiner umschalten.

Nachteile:

- Da jeder Fahrzeugführer direkt personalverantwortlich seinen ihm unterstellten Einsatzkräften ist (hier i.d.R. Gruppe oder Staffel), muß er sowohl mit seinen Atemschutztrupps als auch mit der übergeordneten Führungsebene kommunizieren können. In dieser Variante benötigt daher schon jeder Fahrzeugführer mit eigenständig arbeitenden Trupps je zwei 2-m-Funkgeräte!

- Der übergeordnete Führer (hier schon der Zugführer!) bekommt nur die durch den Fahrzeugführer gefilterten Meldungen mit.

- An größeren Einsatzstellen bricht gerade bei den Einsatzkräften mit dem größten und wichtigsten Kommunikationsbedarfs - den Angriffstrupps - der Funkverkehr zusammen, da alle anderen Angriffstrupps ebenfalls auf diesem Kanal senden.



Anmerkung:

Die schlechteste der vermeintlichen Lösungen ist die Kommunikation auf einem "Atemschutzkanal" zu einem eigenen (zentralen) "Atemschutzüberwacher", der dann seinerseits wieder mit den eigentlichen Führungskräften (Fahrzeugführern) kommunizieren soll.

Eine solche Organisation der Einsatzstelle bzw. Funkverkehrs führt zum Abkoppeln der verantwortlichen Führungskräfte von Informationen und entspricht nicht dem Führungsaufbau. Damit wird unnötig der Kommunikationsbedarf vergrößert, der darüberhinaus wegen der Kanalüberlastung (alle Atemschutztrupps auf EINEM Kanal) gar nicht mehr erfüllt werden kann.

Es wurde trotz großen Aufwands nichts erreicht und allenfalls eine Scheinsicherheit erzeugt.





Version 4



Alle Einsatzkräfte funken in ihren Einsatzabschnitten auf separaten, vorher festgelegten und abschnittsbezogenen Kanälen, der Führungskanal ist separat.

Vorteile:

- Maximale Entlastung der zugewiesenen Kanäle.

- Reduzierte Auslastung jedes Funkkanals.

- Bei kleineren Einsätzen (innerhalb eines Brandabschnitts) muß keiner umschalten (es handelt sich dann praktisch um Version 3.1).

Nachteile:

- Jeder in der ausgewählten Führungsebene (i.d.R. Zugführer) muß mit zwei 2-Meter-Geräten arbeiten.

- Der übergeordnete Führer bekommt nur die durch den Zugführer gefilterten Meldungen mit.

- Es muss immer ein Teil der Einsatzkräfte umschalten.

- Hierbei ergibt sich die Schwierigkeit: Wer schaltet auf welchen Kanal? (Häufig ein Problem, wenn die Einheiten von verschiedenen Standorten kommen = Rendevouz-System.)





Auswahl der am besten geeigneten Version



Sowohl die Variante 2, als auch die Variante 4 sind grundsätzlich möglich und sinnvoll.

Die gewählte Variante ist auch bei Standardeinsätzen zu benutzen, um ausreichende Praxis im Umgang mit den verschiedenen Kanälen und den Funkgeräten zu erlangen.

Es macht insbesondere keinen Sinn, im Standardeinsatz nach Variante 3.1 bzw. 3.2 zu verfahren ?weil es einfacher ist? und nur im Großschadensfall auf die Variante 2 bzw. 4 umzuschwenken. Dies wird mangels ausreichender Praxis nicht funktionieren.



Bei der Kanalverteilung ist unbedingt zu beachten, daß die Feuerwehren der umliegenden Kreise/kreisfreien Gemeinden sowie die anderen Hilfsorganisationen nicht in ihrem Funkverkehr inkl. der Alarmierungswege (z.B. Digitalalarmierung im 2 m-Bereich) beeinträchtigt werden. Entsprechende Absprachen sind daher im Vorfeld notwendig!



Grundsätzlich stehen der Feuerwehr meist folgende 2 m-Kanäle zur Verfügung:

50, 53, 55, 56 je Ober-/Unterband

Die Kanäle des Katastrophenschutzes können zumindest bei Großeinsätzen ebenfalls mit genutzt werden:

20, 25, 32, 34 je Ober-/Unterband



Der 2 m-Kanal zur Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdienste und Einheiten der Gefahrenabwehr z.B. mit der Polizei ist: 31 W/U



Die Hilfsorganisationen (DRK, MHD, JUH, ASB) und das THW teilen sich die Kanäle 49 und 51.

Die Bergwacht des DRK nutzt Kanal 39.



Als Führungskanal sowie für den noch keinem bestimmten Abschnitt zugewiesenen Rettungsdienst wird grundsätzlich der Kanal 50 W/O vorgeschlagen!



Hinweis:

Teilweise ergeben sich landesspezifisch andere Kanalverteilungen. Erkundigen Sie sich hier im Rahmen der Einsatzvorbereitung, welche 2m-Kanäle Ihnen (ggf. noch mit welchen Auflagen!) zur Verfügung stehen!





Damit die Frage der Umschaltung, d.h. wer schaltet auf welchen Kanal, von vornherein klar ist, ist dringend zu empfehlen, einen Übersichtsplan für die Kanalverteilung vorzubereiten. Dieser Übersichtsplan sollte in allen Fahrzeugen an gut sichtbarer Stelle eingeklebt werden. Damit kann jeder schon beim Ausrücken auf einem Blick nachvollziehen, in welchen Brandschutzabschnitt man fährt oder auf welchen Kanal umzuschalten ist. Der Kanalverteilungsplan weist den Kanal für den Führungskanal sowie für die einzelnen Brandschutzabschnitte aus. Dargestellt werden auch die Sonderkanäle bei bestimmten Einsatzlagen, wie z. B. U-Bahn-Einsätze, Einsätze im Rheinstadion und am Flughafen, da hier meist eigene Funkversorgungsanlagen vorhanden sind. Auf einer kleinen Grafik werden die Brandabschutzschnitte mit den einzelnen Funkkanälen dargestellt.



Abb. 1.4.4/2: Beispielhafte Kanalverteilungsübersicht der Feuerwehr Düsseldorf nach Version 4 zum Ausfüllen an der Einsatzstelle (Grafik: Cimolino) [war Abb. 1.4.3/2]



Abb. 1.4.4/3.a: Kanalverteilung in Düsseldorf in der Kanaltrennung nach Version 4 (Grafik: Schneider, BF Düsseldorf) [war Abb. 1.4.3/3.a]



Abb. 1.4.4/3.b: Aktuelle Kanalverteilung in Düsseldorf inkl. Übersicht über die benachbarten Funkkreise in der Version 2 (Grafik: Graeger, BF Düsseldorf) [war Abb. 1.4.3/3.b]





Entsprechende Checklisten sollten Bestandteil jedes Führungsfahrzeugs, z.B. in sogenannten Einsatzleiterhandbüchern, sein, vgl. CIMOLINO, et.al., 2004.

Mit diese Listen ist es sehr schnell und einfach möglich, eine Kommunikationsplanung an Einsatzstellen zu betreiben und damit auch gleich die Einsatzstelle mit ihren Unterstellungsverhältnissen klar zu regeln.









-----



mit privaten und kommunikativen Grüßen





Cimolino

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.420


Ergänzungen zu UVV für AGT - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt