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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEuGH - Urteil23 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / 336760
Datum26.04.2006 01:16      MSG-Nr: [ 336760 ]10715 x gelesen

Geschrieben von Felix RöslerIch würde sofort deinen Beruf machen !



Hallo,



warum machst Du diesen Beruf dann nicht? Denkst Du in Deiner Funktion als Schlauchwart nur an den Tätigkeitsbereich "FEUER"wehr statt "RETTUNGS"wehr oder werden die Mindestvoraussetzungen zur Einstellung nicht erfüllt?



Möglichkeiten zum Traumberuf Rettungsdienst gibt es auch bei den privaten Betreibern, also bei den privaten Firmen oder den Hilfsorganisationen.



Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart



Gerhard Pfeiffer



www.firehelmets.info


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