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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | EuGH - Urteil | 23 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / | 336760 | ||
Datum | 26.04.2006 01:16 MSG-Nr: [ 336760 ] | 10715 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix Rösler Ich würde sofort deinen Beruf machen ! Hallo, warum machst Du diesen Beruf dann nicht? Denkst Du in Deiner Funktion als Schlauchwart nur an den Tätigkeitsbereich "FEUER"wehr statt "RETTUNGS"wehr oder werden die Mindestvoraussetzungen zur Einstellung nicht erfüllt? Möglichkeiten zum Traumberuf Rettungsdienst gibt es auch bei den privaten Betreibern, also bei den privaten Firmen oder den Hilfsorganisationen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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