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Mannschaftstransportwagen
RubrikAusbildung zurück
ThemaFührerschein, Neuplanung EU, Konsequenzen für die Fahrzeuge25 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / 336957
Datum26.04.2006 23:44      MSG-Nr: [ 336957 ]8755 x gelesen

Hallo!



Geschrieben von Michael WeyrichEin MTW mit einem Leergewicht von 2t hat sicherlich ein höheres Gesamtgewicht als eben diese 2t. Somit käme man mit einem Anhänger von 1,5t über die Gesamtgewichtsgrenze von 3,5t.



Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).



Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges spielt keine Rolle, es geht hier um die Leermasse.



Alles wird gut.



Gruß vom Donnersberg



Jakob

Alles meine ganz private Meinung!



"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".



"Reduziere Deine Ansprüche, und Du wirst jede Menge von dem bekommen was Du nicht wolltest!"






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