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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein, Neuplanung EU, Konsequenzen für die Fahrzeuge | 25 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336957 | ||
Datum | 26.04.2006 23:44 MSG-Nr: [ 336957 ] | 8755 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Michael Weyrich Ein MTW mit einem Leergewicht von 2t hat sicherlich ein höheres Gesamtgewicht als eben diese 2t. Somit käme man mit einem Anhänger von 1,5t über die Gesamtgewichtsgrenze von 3,5t. Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges spielt keine Rolle, es geht hier um die Leermasse. Alles wird gut. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | ||||
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