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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | G26.3 mit Diabetis | 14 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 H.8, Ditzingen / | 337334 | ||
| Datum | 29.04.2006 15:22 MSG-Nr: [ 337334 ] | 15945 x gelesen | ||
Hallo Forum! Ein (Typ-I-)Diabetiker ist sicher nicht automatisch atemschutzuntauglich. Wenn er die Krankheit nicht erwähnt, hat der untersuchende Arzt im Rahmen der G26 auch keine Möglichkeit ihn als Diabetiker zu entlarven. Zum Selbstschutz (und ggfs. auch zur Vermeidung einer Gefährdung von Truppangehörigen) würde ich von einer Atemschutztätigkeit abraten. Es besteht eine relativ hohe Gefahr der Unterzuckerung, da die schwere körperliche Arbeit bei der Feuerwehr immer unangekündigt kommt. Das heißt, ein Diabetiker kann sich nicht per BZ-Stix vergewissern, dass die bevorstehende Anstrengung nicht zur Hypoglykämie führen wird. Zwar könnte es durch Traubenzucker lutschen vor dem Atemschutzeinsatz "eher gut gehen", aber das ist dann etwa wie Russisch-Roulett. Ich würde auch die Meinung vertreten, dass wir engagierte und motivierte Feuerwehrleute nicht nur unter Atemschutz, sondern auch in allen anderen Bereichen des Feuerwehrdienstes gut gebrauchen können. Andreas | ||||
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