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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaUnd ist der Ruf erst ruiniert...30 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / 337771
Datum03.05.2006 17:01      MSG-Nr: [ 337771 ]11400 x gelesen

Hallo!



Geschrieben von Uwe StegemannInteressant. Und auf welcher Rechtsgrundlage ist das passiert?



Vermutlich Standrecht :-(



Bei allem Ärger über solche Typen. Ihr habt Ihn festgehalten? Das könnte schon den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen. Dann habt Ihr auch noch eine Sachbeschädigung begangen.



Bei allem Verständinis für Euren berechtigten Ärger, aber solche Aktionen gehen zu weit. Was gibt das denn für ein Bild in der Öffentlichkeit?



Schlimm genug wenn Besoffene in Uniform herumtorkeln.



Das kann man auch etwas anders (aber genauso wirkungsvoll) erledigen ;-)



Gruß



Jakob

Alles meine ganz private Meinung!



"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".



"Reduziere Deine Ansprüche, und Du wirst jede Menge von dem bekommen was Du nicht wolltest!"






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