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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung | 21 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / | 337934 | ||
Datum | 04.05.2006 22:48 MSG-Nr: [ 337934 ] | 13898 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo, im der Bekanntmachung des BMI von 1985 - also gute 20 Jahre alt! - ist die ordnungsgemäßes Ölspurbeseitigung zusammenfassend wie folgt vorgeschrieben: 2 maliges Abstreuen, Einarbeiten und Aufnehmen mit "Straßen"- Ölbindemittel, danach Reinigung mit Tensid, Spülem mit viel Wasser, möglichst Aufnahme der Waschlösung. Freigabe der Fläche durch Baulastträger. Wer diesen Ablauf abarbeitet oder in welcher Arbeitsteilung dieser abegearbeitet wird, bleibt den örtlichen Gegebenheiten überlassen. Dementsprechend dürfte ein einfaches Liegenlassen des ÖBM und Absichern durch Schilder nicht ausreichen... Gruß LP | ||||
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