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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung tragbarer Leitern4 Beiträge
AutorAndr8é P8., Bad Bodenteich / 338585
Datum10.05.2006 11:28      MSG-Nr: [ 338585 ]3596 x gelesen

Moin,



Geschrieben von Andreas BrossmannJedoch finde ich darin keine Aussage über die Beschaffenheit der Sprossen. Hat da jemand einen hilfreichen Link oder etwas, was er mir mal schicken kann (irgendwas mit offiziellem Ursprung



hier noch der Inhalt aus der BGV D 36



§ 6 Stufen und Sprossen



(1) Stufen und Sprossen müssen zuverlässig und dauerhaft mit den Wangen oder Holmen verbunden sein.



(2) Stufen oder Sprossen müssen gleiche Abstände voneinander haben. Dies gilt auch für zusammengesetzte Leitern.



(3) Stufen und Sprossen müssen trittsicher sein.





Weiteres vielleicht auch unter Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) 607, 651, 673, darin u.a.:



Bei der regelmäßigen Leiterprüfung ist insbesondere zu achten auf:



Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Leiterbauteilen,



fehlende Bauteile,



ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (Gelenke).



Gruß

André

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