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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Prüfung tragbarer Leitern | 4 Beiträge | ||
Autor | Andr8é P8., Bad Bodenteich / | 338585 | ||
Datum | 10.05.2006 11:28 MSG-Nr: [ 338585 ] | 3596 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Andreas Brossmann Jedoch finde ich darin keine Aussage über die Beschaffenheit der Sprossen. Hat da jemand einen hilfreichen Link oder etwas, was er mir mal schicken kann (irgendwas mit offiziellem Ursprung hier noch der Inhalt aus der BGV D 36 § 6 Stufen und Sprossen (1) Stufen und Sprossen müssen zuverlässig und dauerhaft mit den Wangen oder Holmen verbunden sein. (2) Stufen oder Sprossen müssen gleiche Abstände voneinander haben. Dies gilt auch für zusammengesetzte Leitern. (3) Stufen und Sprossen müssen trittsicher sein. Weiteres vielleicht auch unter Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) 607, 651, 673, darin u.a.: Bei der regelmäßigen Leiterprüfung ist insbesondere zu achten auf: Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Leiterbauteilen, fehlende Bauteile, ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (Gelenke). Gruß André null | ||||
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