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RubrikAusbildung zurück
ThemaMotorsäge8 Beiträge
AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / 338917
Datum12.05.2006 22:12      MSG-Nr: [ 338917 ]7710 x gelesen

Hallo,



das steht in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Feuerwehren in §14:



"...Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch

regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche

Aus- und Fortbildung erweitert. Dies gilt insbesondere

für Atemschutzgeräteträger, Taucher, Maschinisten,

Drehleitermaschinen, Motorkettensägenführer.

Zur fachlichen Voraussetzung gehört auch die Kenntnis

der Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahren des

Feuerwehrdienstes."



Hier der Link dazu.



Gruß Mathias


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