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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen | 19 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Aachen/Alpen / | 338950 | ||
Datum | 13.05.2006 13:04 MSG-Nr: [ 338950 ] | 11302 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Münich welche Fotos müssen, bevor sie im Internet veröffentlicht werden bei den jeweiligen Eigentümern um Einverständnis gefragt werden? Grundsätzlich bein Aufnahmen, die von einem Ort auf dem Grundstück aus gemacht wurden. Bei allem, was Lieschen Müller auch von der Straße aus fotografieren kann, muss eigentlich keine Erlaubnis vorliegen, aus eigener Erfahrung kann ich aber nur sagen, dass es sinnvoll ist, trotzdem mit den Eigentümern zu sprechen und ggfs. sogar die Fotos auf CD zur Verfügung zu stellen. Damit wird zum einen verhindert, dass Unstimmigkeiten entstehen, und es fördert auch sicherlich das Verständnis für die ÖA und den Kontakt zu den "Kunden". Falls ein Betroffener darum bittet, keine Bilder zu veröffentlichen, dann sollte man dem Frieden willen auch Verständnis dafür zeigen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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