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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen | 19 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / | 338979 | ||
Datum | 13.05.2006 18:04 MSG-Nr: [ 338979 ] | 11327 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Thomas Lampert Ein ausgebrannter Wohnraum kann hingegen ohne weiteres fotografiert und veröffentlicht werden. das bezweifle ich! Auch der Bewohner einer ausgebrannten Wohnung hat Grundrechte. Und da gehört die Unverletzlichkeit der Wohnung dazu. Es ist schon schlimm genug wenn fremde Leute durch die Wohnung stiefeln. Wenn man dann noch kurz darauf seine Wohnung ohne Zustimmung im Internet bewundern darf ist der Schritt rechtlich dagegen vorzugehen recht klein und sicher erfolgreich. MkG Jürgen Mayer | ||||
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