News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen19 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / 338979
Datum13.05.2006 18:04      MSG-Nr: [ 338979 ]11327 x gelesen

hallo,



Geschrieben von Thomas LampertEin ausgebrannter Wohnraum kann hingegen ohne weiteres fotografiert und veröffentlicht werden.



das bezweifle ich! Auch der Bewohner einer ausgebrannten Wohnung hat Grundrechte. Und da gehört die Unverletzlichkeit der Wohnung dazu. Es ist schon schlimm genug wenn fremde Leute durch die Wohnung stiefeln.



Wenn man dann noch kurz darauf seine Wohnung ohne Zustimmung im Internet bewundern darf ist der Schritt rechtlich dagegen vorzugehen recht klein und sicher erfolgreich.



MkG Jürgen Mayer



Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.160


Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt