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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 338984 | ||
Datum | 13.05.2006 18:58 MSG-Nr: [ 338984 ] | 11242 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Lampert Es ist eben wichtig zu beurteilen welches Recht schwerer wiegt. Pressefreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung stehen da auf einer Ebene und wurden deswegen auch in die ersten 19 Artikel gepackt die nicht abänderbar sind. Soso... Die Lektüre der "Richtlinien für die publizistische Arbeit" des Deutschen Presserats sei empfohlen, insb. Richtlinie 4.1 - Recherchen -, zweiter Absatz. Bei Unglücksfällen und Katastrophen beachtet die Presse, daß Rettungsmaßnahmen für Opfer und Gefährdete Vorrang vor dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit haben. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist auch keine publizistische Rechtfertigung etwaiger strafbarer Handlungen, die bei der Beschaffung von Nachrichten begangen werden. MkG, | ||||
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