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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markkleeberg / | 338997 | ||
Datum | 13.05.2006 21:01 MSG-Nr: [ 338997 ] | 11338 x gelesen | ||
Moin, moin, dieses Thema hatten wir - glaube ich - vorigen Monat schon einmal. Und wenn ich lese Geschrieben von Thomas Lampert Pressefreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung stehen da auf einer Ebene dann stellen sich mir die Nackenhaare auf. Was ist denn das so oft zitierte Pressegesetz mit dem darin enthaltenen Passus "Pressefreiheit"? Dort steht etwas von Zensur, die nicht stattfinden darf und von Informationspflicht der Behörden. Da steht mit keinem Wort etwas über Fotoaufnahmen. PRESSEfreiheit bedarf keiner Fotos. Pressefreiheit kann auch Textinformation an die Bürger sein. Es ist eindeutig: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist Grundgesetz und dies kann durch ein Pressegesetz nicht ausgehebelt werden. Da gibt es auch keinerlei Ausnahmen: Wenn Oma Wuttke Ja sagt, dann geht das in Ordnung. Wenn Oma Wuttkte aber nicht Ja sagen kann, weil sie nicht da ist, dann ist das Veröffentlichen von Innenaufnahmen von Privatwohnungen schlichtweg nicht erlaubt. Auch ein Einsatzleiter kann diese Zusage - das "Ja" - nicht im Namen von Oma Wuttke aussprechen. Da gibt es kein Abwägen und keine Ausnahmen. Ein kleines Beispiel zu einem anderen "Thema", welches dies aber recht deutlich zeigt: Letztes Jahr gab es bei uns eine Serie von Kellerbränden in einem Wohnkomplex. Selbst die Kripo hatte Probleme damit, bei Serien-Kellerbränden in den Kellergängen Kameras zu installieren um evtl den Täter überführen zu können! Dabei waren bei mindestens einer der Brände Menschenleben in Gefahr. Die Kripo musste sich eine richterliche Anordnung holen! Und? Was wiegt hier schwerer? Täteremittlung oder Grundgesetz? Denn: Keller gehören zu den Wohnungen und sind kein rechtsfreier Raum. Noch was: Man kann Lehrgänge so viel besuchen wie man will, so lange man sich daraus seine eigenen Interpretationen baut und es dann als Freibrief für ungestzmäßiges Handeln nutzt, ist der Sinn des Lehrgangs adabsurdum geführt. Ich kenne den im letzten Threat zu diesem Thema zitierten Herrn Pfeiffer von der LFS SN sehr gut und habe auch private Kontakte zu ihm, weil wir auf Sprechfunkausbilder-Ebende gemeinsame Interessen teilen. Ich bin mir sicher, dass gerade er sich nicht soooo sehr aus dem Fenster lehnen würde und diesen Interpretationen zuzustimmen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Lehrkörper der LFS nicht begeistert sein wird - wenn bekannt wird -, wie manche der Lehrgangsteilnehmer "draußen" tätig werden. Es liegt mir fern, andere Menschen anzuschwärzen. Wenn allerdings der Ruf der LFS als Alibi genutzt wird, um seinem eingenen Handeln eine Grundlage zu geben, dann werde ich brummig. Der Ruf der LFS SN ist nämlich gut und ich denke auch mit Recht. Mag man zu FwSchulen stehen wie man will. So long mICHAsel | ||||
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