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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen | 19 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Aachen/Alpen / | 339050 | ||
Datum | 14.05.2006 14:02 MSG-Nr: [ 339050 ] | 11208 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Lampert Ich durfte dazu auch vor kurzem einen Lehrgang an der LFS Sachsen besuchen. Dort wurde meine Auffassung geteilt. Das ist toll. Ich habe ebenfalls mehrere Seminare dazu besucht, wo mir genau das Gegenteil erzählt wurde. Im Übrigen leuchtet mir letzteres auch irgendwie mehr ein. Geschrieben von Thomas Lampert Pressefreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung stehen da auf einer Ebene und Ähem, davon abgesehen, dass es so pauschal sicherlich Unsinn ist, sagt doch keiner, dass die Pressefreiheit eingeschränkt ist. Sie kann doch alles berichten, ohne das sie mit staatlicher Zensur zu rechnen hat - und genau DAS sagt der Passus im GG aus. Geschrieben von Thomas Lampert Wenn es nicht so wäre, dann hätte auch sicherlich unsere Verwaltung was gegen unsere Berichterstattung Nunja, darauf würde ich mich nicht verlassen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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