News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehr
Grundgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen19 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / 339117
Datum15.05.2006 09:54      MSG-Nr: [ 339117 ]11250 x gelesen

Hi!



Geschrieben von Thomas LampertPressefreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung stehen da auf einer Ebene



Grundsätzlich richtig, ändert aber nichts daran, dass die Pressefreiheit - wie bereits zitiert- eingeschränkt wird, d.h. es immer eine Abwägung erforderlich, die im Regelfall zu Lasten der FW ausgehen wird.



Geschrieben von Thomas Lampertdeswegen auch in die ersten 19 Artikel gepackt die nicht abänderbar sind.



Falsch. Betreiben wir ein klein wenig Allgemeinbildung :-):

Von der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG sind nur Artikel 1 b>und 20 umfasst, alle anderen Artikel des Grundgesetzes können (wenn auch unter etwas strengeren Bedingungen) geändert werden. Sonst könnten Frauen bis heute keinen Dienst mit der Waffe leisten, da das früher laut Grundgesetz nicht erlaubt war, aber eben geändert wurde.



Gruß

Katja

"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."









Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.143


Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt