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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen | 19 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / | 339117 | ||
Datum | 15.05.2006 09:54 MSG-Nr: [ 339117 ] | 11250 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Thomas Lampert Pressefreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung stehen da auf einer Ebene Grundsätzlich richtig, ändert aber nichts daran, dass die Pressefreiheit - wie bereits zitiert- eingeschränkt wird, d.h. es immer eine Abwägung erforderlich, die im Regelfall zu Lasten der FW ausgehen wird. Geschrieben von Thomas Lampert deswegen auch in die ersten 19 Artikel gepackt die nicht abänderbar sind. Falsch. Betreiben wir ein klein wenig Allgemeinbildung :-): Von der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG sind nur Artikel 1 b>und 20 umfasst, alle anderen Artikel des Grundgesetzes können (wenn auch unter etwas strengeren Bedingungen) geändert werden. Sonst könnten Frauen bis heute keinen Dienst mit der Waffe leisten, da das früher laut Grundgesetz nicht erlaubt war, aber eben geändert wurde. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." | ||||
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