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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher in gewerblich genutztem Büro. Welche Vorgaben18 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 339465
Datum17.05.2006 22:50      MSG-Nr: [ 339465 ]14579 x gelesen

Tach, Post!



Geschrieben von Stefan HornungHier kannst Du die Art und Anzahl der Feuerlöscher je nach Brandgefahr, -klasse, Betriebsgrösse, etc. berechnen.

Diese Berechnungen beruhen auf der BGR 133 (berufsgenossenschaftliche Richtlinie), die für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern gilt. Diese findest Du unter folgendem Link.:

BGR 133



Ansonsten ist auch Google Dein Freund (die Suche mit den Stichwörtern "Brandschutz Büro" ergibt einige gute Links)





Ganz wichtig ist jedoch, dass die Ausrüstung von Arbeitsstätten nicht eine freiwillige Sache des Unternehmers ist, sondern eine gesetzliche Pflicht.



Falls Du noch weitere Fragen hast, helfe ich Dir gerne.




Vor vielen, vielen Jahren schrieb ich in einer Deutsch-Arbeit einen langen, und (wie ich fand) tollen Aufsatz.

Als ich besagte Klassenarbeit zurückbekam war ganz oben rechts, mit roten Faserschreiberm, fett vermerkt: AUFGABENSTELLUNG GENAU LESEN! Mein Aufsatz war toll, ich hatte aber grandios an der eigentlichen Aufgabe vorbeigeschrieben. Immerhin eine 3 habe ich noch dafür bekommen...



Thomas hat eine recht vollständige Schilderung gegeben und einige Fragen gestellt. Deine Antwort ist zwar schön, aber an der Fragestellung vorgeschrieben und deshalb in weiten Teilen nutzlos.



- eine BGR ist eine BG-Regel und keine BG Richtlinie. Okay, nicht so schlimm.

- Thomas hat nach Gesetzen gefagt. Ein Gesetz ist etwas rechtlich verbindliches. Eine BG-Regel ist eine Hilfestellung und rechtlich völlig unverbindlich, die kann man einhalten, muß man aber nicht. Manchmal stehen allerdings in BG-Regeln verbindliche Inhalte aus UVVen oder staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wiedergegeben. Die sind dann (zur Verdeutlichung) fett gedruckt. Das steht übrigens in der Vorbemerkung jeder BG-Regel.

- das schlimmste ist aber, dass du überhaupt eine BG-Regel nennst. Berufsgenossenschaften erlassen autonomes Satzungsrecht in Form von Unfallverhütungsvorschriften für ihre Versicherten. Jetzt reden wir dummerweise aber von einem Selbständigen und die sind in den meisten Fällen gerade nicht bei Berufsgenossenschaften gesetzlich unfallversichert, sondern im Regelfall überhaupt nicht unfallversichert (es sei denn, sie haben sich freiwillig bei einer BG oder einer privaten Versicherungsgesellschaft unfallversichert). Wenn man nun also bei einem Selbständigen, der nicht bei einer BG unfallversichert ist, mit autonomen Satzungsrecht der BG argumentiert, dann könnte man auch gleich die Brandschutzrichtlinien von Angola nennen, die sind nämlich genauso relevant.



Nix für ungut.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



- This is my very own opinion... -





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