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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Feuerlöscher in gewerblich genutztem Büro. Welche Vorgaben | 18 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 339475 | ||
| Datum | 17.05.2006 23:37 MSG-Nr: [ 339475 ] | 14082 x gelesen | ||
Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan Hornung Brandschutz im ArbSchG Ist mir wohl bekannt. Ist aber - streng genommen - (wie auch die von mir genannte ArbStättV) nicht anwendbar. Wir reden - so zumindest meine Interpretation der Aussagen des Fragestellers - von einem Selbständigen, ein Mensch alleine, OneMan-Show. ArbSchG und ArbStättV als konkretisierende Verordnung gelten aber nun mal für Beschäftigte und ein Selbständiger ist nun mal selbständig und nicht bei jemandem beschäftigt. Geschrieben von Stefan Hornung Im Übrigen nehmen die BG's die gesetzliche Unfallversicherung für alle Beschäfigten war, egal, ob der Arbeitgeber da nun Mitglied ist oder nicht Eben, drum: Sie gelten für Beschäftigte. Wir reden aber von einem Selbständigen. Im übrigens ist mir das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherer aus mehrjähriger beruflicher Tätigkeit wohl vertraut. So weiß ich z.B. auch, dass ein Arbeitgeber automatisch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist, das kann der sich nicht aussuchen. Geschrieben von Stefan Hornung Und somit sind die BG Regeln sehr wohl für jeden (!) gewerblichen Betrieb relevant und verbindlich. Die Aussage ist schlichtweg falsch! MkG, | ||||
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