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Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher in gewerblich genutztem Büro. Welche Vorgaben18 Beiträge
AutorLutz8 K.8, Eschweiler / 339477
Datum17.05.2006 23:39      MSG-Nr: [ 339477 ]14067 x gelesen

Hi Stefan,



ich würde sagen jein!

Arbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitsstättenverordnung sagen, dass man Feuerlöscher vorhalten muss, BGRs sind aber nur Empfehlungen, um den Arbeitgebern eine Hilfestellung zu geben, den zuerst genannten Gesetzten und Verordnungen nachzukommen.

Die BGR 133 im Speziellen ist für die meisten Gebäude viel zu hoch gegriffen. In der Regel reichen 1/2 bis 2/3 der in der BGR geforderten Menge an Feuerlöschern.



Für das angefragte Büro würde ich einen Wasserlöscher mit Zusatzmittel vorschlagen, der sollte da auf alle Fälle reichen.





Gruss, Lutz Krüger



PS: Sollte ich mit meinen Behauptungen hier falsch liegen, korrigiert mich bitte, VB ist ja ein Thema, zu dem man täglich neue Dingen lernen kann.


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